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| Serbien: Neue Sicherheitsvorschriften auf den Flughäfen |
| Information für Passagiere über neue Sicherheitsmaßnahmen |
Auf Grund der Schlussfolgerungen des Komitees für Zivilluftfahrtsicherheit der Republik Serbien und zwecks der Erfüllung der Empfehlung der internationalen Organisation der Zivilluftfahrt (ICAO) hat das Direktorat der Zivilluftfahrt der Republik Serbien Beschränkungen und Bedingungen für den erlaubten Transport von Flüssigkeiten, Gels und Aerosol im Handgepäck sowie die Art der Sicherheitskontrolle des Handgepäcks angenommen.
Diese Beschränkungen treten am 10.03.2007 in Kraft und werden zwecks Verhinderung möglicher Terroranschläge in der Zivilluftfahrt im Falle der Verwendung von Sprengstoffen in flüssigem Zustand angewandt. Die Beschränkungen beziehen sich auf alle Passagiere, die eine Reise antreten oder sich im Transit auf dem Flughafen in der Republik Serbien befinden. |
Als Flüssigkeiten werden folgende Produkte angesehen:
- Wasser und andere Getränkesorten, Suppen und Sirupe;
- Parfüms,
- Mascaras, Sprays, Cremes, Lotions und Öle;
- Gels, inkl. Haar- und Duschgels;
- Pasten, inkl. Zahnpasta;
- Artikel in Flaschen unter Druck, inkl. Rasiercreme und -schaum, Deos;
- andere Artikel ähnlicher Dichte, Festigkeit und Konsistenz.
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Packungsart
- Behälter mit Flüssigkeit, Gel oder Aerosol darf maximal 100ml sein;
- Behälter müssen in durchsichtigen Plastikbeuteln mit Reißverschluss verpackt werden;
- der Beutel, in dem Behälter mit Flüssigkeiten, Gels und Aerosol verpackt sind, darf maximal 20x20 cm mit maximalem Volumen von 1l sein;
- der Beutel, in dem Behälter mit Flüssigkeiten, Gels und Aerosol verpackt sind, muss verschlossen sein und am Sicherheitskontrollpunkt getrennt von anderem Handgepäck abgegeben werden;
- ein Passagier darf höchstens einen Beutel mit Flüssigkeiten, Gels und Aerosolen in vorgeschrieben Dimensionen haben.
Beutel zur Verpackung von Flüssigkeiten sind an Flughäfen in Serbien in den ersten 30 Tagen gratis erhältlich, später müssen sie die Passagiere selber kaufen.
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Ausnahmsweise wird erlaubt:
- Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Aerosol, die im Duty-Free-Shop in der Sicherheitszone des Flughafens gekauft worden sind, die in einem durchsichtigen Beutel, der versiegelt werden muss, verpackt sind und der bis zum Endbestimmungsort nicht geöffnet werden darf. In dem im Duty-Free-Shop versiegelten Beutel muss sich auch das Kassenbon für die gekaufte Ware ausschließlich mit dem Datum des Reisetages befinden;
- Reisenden mit Babys wird Mitnahme von Babynahrung in flüssigem oder breiigem Zustand und Milch in entsprechender Menge in Abhängigkeit von der Fluglänge erlaubt;
- Mitnahme von Arzneimitteln in Form von Flüssigkeiten, Gels oder Aerosol Reisenden, die sie ausschließlich auf ärtzliches Rezept, das von der zuständigen Anstalt oder berechtigten Arztpraxis ausgestellt worden ist, gebrauchen;
- Mitnahme von medizinischen Präparaten wie Insulin, Blutplasma u.Ä. ausschließlich wenn Reisende Bescheinigung der zuständigen Anstalt oder berechtigten Arztpraxis haben.
Alle elektronische Geräte mit Kabeln (Notebooks, Digitalkameras, Fotoapparate u.Ä.) müssen vom Handgepäck getrennt sein, damit sie überpruft werden können. |
IM FALLE, DASS DER REISENDE SICH AN DIESES VERFAHREN NICHT HÄLT; WIRD DER INHALT BEI DER SICHERHEITSKONTROLLE ENTSORGT.
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Sehr geehrte Passagiere, diese Benachrichtigung ist zwecks Verhinderung langer Schlangen an den Sicherheitskontrollpunkten sowie zwecks Ihrer Sicherheit erstellt worden.
WIR WÜNSCHEN IHNEN ANGENEHMEN FLUG | | |
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